Max Beckmann

Gremium

Aufgaben

Die Kaldewei Kulturstiftung, Ahlen, ist Herausgeberin der Werkverzeichnisse der Gemälde und der farbigen Arbeiten auf Papier von Max Beckmann. Sie benennt die Mitglieder des Max Beckmann Gremiums. Diese erstellen weder einzeln noch gemeinschaftlich Echtheitsbescheinigungen. Ihr Wirken beschränkt sich auf die Beurteilung der Frage, ob ein Werk in das Werkverzeichnis aufgenommen wird. Bei dieser Einschätzung handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die einer rechtlichen Überprüfung nicht unterliegt.

Verlauf

Eigentümerinnen und / oder Eigentümer von Gemälden und / oder farbigen Arbeiten auf Papier, die der Ansicht sind, ein Bild solle in das Werkverzeichnis aufgenommen werden, wenden sich an die Sprecherin / den Sprecher des Gremiums, derzeit an

Cathrin Klingsöhr-Leroy
klingsoehr-leroy [at] kaldewei-kulturstiftung.de

oder nutzen das Kontaktformular unter

https://www.max-beckmann.org/kontakt

Das Max Beckmann Gremium benötigt ein qualitativ gutes Foto der Vorder- und Rückseite des Gemäldes, verbunden mit aussagekräftigen Angaben zur möglichst lückenlosen Provenienz. Wenn bereits eine naturwissenschaftliche Untersuchung vorliegt, so sollte auch diese beigefügt werden.

Das Max Beckmann Gremium entscheidet im Folgenden über die weiteren Schritte. Die Eigentümerin / Der Eigentümer wird schriftlich (Brief oder E-Mail) über die Entscheidung des Gremiums informiert. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel ohne Begründung.

Das Max Beckmann Gremium setzt sich aus den folgenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen:

Mayen Beckmann
Barbara Copeland-Buenger
Karin Schick
Uwe M. Schneede
Florian Schwemer
Reinhard Spieler
Christiane Zeiller

In Einzelfällen können weitere Expertinnen und Experten zu Rate gezogen werden. Eigentümerinnen / Eigentümer, die sich an das Max Beckmann Gremium wenden, erklären sich mit Einreichung der Unterlagen mit dem beschriebenen Verfahren einverstanden.

Kosten

Die Mitglieder des Max Beckmann Gremiums arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten kein Honorar. Auslagen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Gremium entstehen, trägt die Kaldewei Kulturstiftung, Ahlen.

Stellt eine Eigentümerin / ein Eigentümer dem Max Beckmann Gremium ein Gemälde vor, so findet dies nach Vereinbarung eines Termins an einem geeigneten, noch zu vereinbarenden Ort statt. Die Kosten für Transport und Versicherung trägt die Eigentümerin / der Eigentümer des Bildes ebenso wie ihre / seine eigenen Reise- und Übernachtungskosten.

Haftung

Die Mitglieder des Max Beckmann Gremiums haften weder alleine noch gemeinschaftlich für ihre Entscheidung über die Aufnahme oder Nichtaufnahme in den Catalogue Raisonné der Gemälde bzw. der farbigen Arbeiten auf Papier von Max Beckmann. Es handelt sich bei der zugrundeliegenden Einschätzung um die Äußerung einer qualifizierten Expertenmeinung auf der Basis der verfügbaren tatsächlichen Indizien, die einer rechtlichen Überprüfung nicht unterliegt.